Interpellation zu den von der Denkmalpflege formulierten Rahmenbedingungen im Projekt Chantierwiese / Generationenpark

Interpellation SP Stadt Solothurn

Erstunterzeichnende Corinne Widmer

Gemeinderat vom 19. September 2023

Interpellation

zu den von der Denkmalpflege formulierten Rahmenbedingungen im Projekt Chantierwiese / Generationenpark

vom 25. Juli 2022

Ausgangslage

In der GR-Sitzung vom 13. September 2022 wurde das Projekt Chantierwiese/Generationenpark beraten.  In den Unterlagen Gemeinderat betr. Generationenpark Chantierwiese, nahm die Denkmalpflege Stellung (nachfolgend kursive Passagen).

Die Rahmenbedingungen der Denkmalpflege lesen sich wie ein direktives Reglement.

Was zu tun und zu lassen ist, Begründungen sucht man vergebens.

Städtebauliche und räumliche Zusammenhänge werden der Aufenthaltsqualität von Menschen vorgezogen und priorisiert. Die kommunale Planungsbehörde ist hier in jedem Fall gefordert, nicht Interessen gegeneinander auszuspielen, sondern eine gute Lösung zu finden.

Mit Mail vom 1. Mai 2023 stellte ich Stefan Blank Fragen zu den von ihm formulierten Rahmenbedingungen. Die Fragen hatten primär zum Ziel, dem Gemeinderat für die Ausführung des Projektes Erklärungen und Begründungen zu liefern.

Zurück kam, die Antwort, dass er nach Rücksprache mit dem Stadtbauamt keine Replik darauf macht. Damit es nicht zu Irritationen und Missverständnissen komme, seien solche Anfragen/ Rückmeldungen direkt an die Projektverantwortlichen (also Stadtbauamt) zu richten.

1.   Die Strukturen und Elemente, wie Säulenpergola, Treppen, Wasserbecken, Wegenetz im

Nordteil der Chantierwiese sind möglichst unverändert zu belassen.

  • Ist das eine Empfehlung oder sind bestimmte Objekte des Perimeters in einem schützenswerten Inventar?
  • Stammen alle aus der gleichen Epoche und sind deshalb als Ensemble zu betrachten und zu belassen?

Als Überbleibsel einer temporären Anlage hat die zentrale Treppenanlage und die Pergola heute keinen Sinn und keine Bedeutung mehr, sie sind eher Fremdkörper. Diese Strukturen werden nicht mehr begangen. Ohne Festarchitektur und Infrastruktur auf der Wiese oberhalb ist sie leere Staffage ohne Funktion. Vom Kornhaus und späteren Gefängnis auf dem Kreuzacker wurden die Säulen auf die Chantierwiese „versetzt“. Es ist überhaupt nicht schlüssig, diese Säulen zum Ankerpunkt auf dem Gelände zu machen und die Gestaltung des Areals nach ihnen auszurichten.

  • Warum sollen wir uns ausgerechnet daran orientieren?
  • Warum ist die Säulenpergola Referenz und identitätsstiftend?

2.   Neue Bauten dürfen nur am Rande evtl. in Richtung Regio Energie angesiedelt werden und müssen als kleine und durchlässige Volumen wie z.B. ein Pavillon konzipiert sein.

  • Woran orientiert sich diese Aussage und was ist die historische Grundlage dafür?

3.   Damit der Parkcharakter erhalten bleibt, dürfen auf der flachen, offenen Wiese im Südteil keine

      Hügel etc. modelliert werden.

Die Chantierwiese ist heute bereits ein zusammengewürfeltes Ganzes aus diversen Epochen und Stilen. Das einzig wirklich Überzeugende ist die Nutzung des Parks als Spielplatz und stärkt ihn als Aufenthaltsort. Ohne diese Nutzung wäre der Park reine Durchgangszone.

Die heutige Parkfläche kaschiert die ehemalige Nutzung als Schanzengraben und später Industriestandort. Mit Bezügen des Geländes zum ehemaligen Schanzengraben oder den ehemaligen Gastanks könnte man der Geschichte gerecht werden und einen Bezug zu einem zeitgemässen Spielplatz schaffen.

  • Parkcharakter tönt gut – jedoch an welchem Konzept Park orientieren wir uns?

4.    Das Bruder Klaus Denkmal von Hans Borer muss dem Park erhalten bleiben und soll in die neue Parkgestaltung integriert werden.

Die Platzierung dieses Denkmals war eher eine Verlegenheitslösung. Die aktuelle Möblierung des Parks mit verschiedenen Monumenten erfolgte planlos über einen längeren Zeitraum.

  • Warum muss ein zufällig platziertes Denkmal erhalten und integriert werden?

5.   Der neue Spiel- und Bewegungsbereich soll sich auf einen Bereich im Park konzentrieren.

Wenn die Stadt Solothurn Orte mit Aufenthaltsqualität für die Bevölkerung fördern und mehr umsetzen will, so macht eine Eingrenzung eines Spielplatzes wenig Sinn. Hier zeichnen sich in der Planung auch Konflikte zu den im Spielraumkonzept definierten Parametern ab.

Die Nutzung vorwiegend durch Familien als Spielplatz hat dem Parkgelände einen Sinn und eine Berechtigung als Aufenthaltsort zurückgegeben, was im Sinn des räumlichen Leitbildes der Stadt Solothurn und sehr wertvoll ist.

  • Warum muss sich der Spiel- und Bewegungsbereich eingrenzen?

6.   Die Konzeption vom Jahr 1933 kann im neuen Konzept als Thema wieder aufgenommen

      werden. Dadurch würde ein Bezug zur Geschichte hergestellt werden, was sehr     

      wünschenswert scheint.

  • Warum orientiert sich ein möglicher Bezug zur Geschichte ausgerechnet an einer temporären Ausstellung an einem Ort, der historisch viel mehr zu bieten hat? (z.B. Schanzengraben oder Gaswerkareal)
  • Ist die Luftaufnahme einer Ausstellung von 1933 die Richtschnur für unsere zukunftsgerichtete Planung, mit einer Pergola vom Kornhaus/Gefängnis von der anderen Aareseite?

Parkanlagen ohne konkreten Nutzen für die Menschen erfüllen nicht den Anspruch eines Ortes mit Aufenthaltsqualität. Erhaltenswerte Strukturen im Kern erhalten ist richtig und klug, wenn sie zugunsten der Aufenthaltsqualität genutzt und integriert werden können.

Am Ende müssen wir uns die Frage stellen, was die Leute auf der Chantierwiese verweilen lässt und was nicht? Denn nur so bleibt der Ort attraktiv und belebt und nur so können wir im Gemeinderat die Investitionen auch begründen und die nötigen Mittel legitimieren.