Motion “Baumschutzreglement”

Motion SP-Fraktion                                                            Solothurn, 23.8.2022

 Erstunterzeichner*in: Angela Petiti

Baumschutzreglement der Stadt Solothurn: Das Naturinventar der Stadt Solothurn wird als Grundlage für ein Baumschutzreglement genutzt und schützenswerte Bäume werden unter Schutz gestellt.

 Text:

Die Stadt Solothurn erstellt anhand des Objektkatalogs «Naturinventar der Stadt Solothurn» ein Baumschutzreglement, in welchem schützenswerte Bäume unter Schutz gestellt werden. Das Baumschutzreglement umfasst geschützte Bäume auf Stadtgebiet. Geschützt werden sollen Bäume, die eine besondere Bedeutung für die Biodiversität, das Stadtklima und das Stadtbild haben. Das Reglement mit entsprechenden Kriterien soll von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit geeigneten Fachpersonen erstellt werden.

 Ausgangslage:

2019 wurde der Objektkatalog des Naturinventars der Stadt Solothurn erneuert. Darin werden schützenswerte Bäume, Gehölze und Grünflächen und Schutzzonen aufgelistet (siehe Naturinventar Stadt Solothurn: Objektkatalog 2019). Die Grundlage des Objektkatalogs bildet das 1997 erstellte Naturinventar und das 2012 erstellte Bauminventar.

Obwohl die schützenswerten Objekte aufgelistet sind und damit Konflikte zwischen Siedlungsentwicklung und Landschaft frühzeitig erkannt werden und nach Lösungen gesucht werden kann, bedeutet dies nicht, dass diese Naturobjekte grundsätzlich vor Beseitigung geschützt sind. Anders ausgedrückt: Bäume sind in der Stadt Solothurn bis heute nicht geschützt.

 Begründung:

Im Objektkatalog werden schützenswerte Objekte aufgelistet und beschrieben. Von den nicht durch die übergeordnete Gesetzgebung oder den Regierungsrat geschützten Objekte werden in der Stadt Solothurn nur gerade mal die bedeutendsten Objekte als schützenswert eingestuft. Schützenswert bedeutet aber nicht, dass sie grundsätzlich unter Schutz gestellt sind.

Die Fraktion der SP Stadt Solothurn ersucht die Stadt Solothurn, ein Baumschutzreglement zu erarbeiten, in dem die Bepflanzung und der Schutz von Bäumen auf Stadtgebiet verbindlich geregelt wird. In dem Baumschutzreglement würden schützenswerte Bäume unter Schutz gestellt und die Schutzbestimmungen, Bepflanzung und Pflege festgelegt.

Die SP stuft ein Baumschutzreglement als wichtigen Bestandteil für eine nachhaltige und ökologische Stadtentwicklung ein. Als Grundlage für das Erfassen der Kriterien geschützter Bäume und der Schutzbestimmungen könnten beispielsweise der Objektkatalog „Naturinventar der Stadt Solothurn“ und die „Baumschutzmassnahmen“ der Stadt Solothurn dienen und weiterentwickelt und ergänzt werden. Es sollen Kriterien erarbeitet werden, die festlegen, welche Bäume in der Stadt Solothurn geschützt werden.

 Ein wichtiger Beitrag zur Biodiversität und zum Stadtklima tragen auch die Bäume auf privatem Grund bei. Aus diesem Grund wäre es wichtig, auch weitere dieser Bäume im Naturinventar zu erfassen.

 Als Beispiel einer Stadt, die ihre Bäume mit einem Baumschutzreglement schützt, ist die Stadt Bern zu nennen. Dort ist das Baumschutzreglement in Kraft, in welchem Bäume nach Schutzzonen aufgeteilt werden und in der Stadt ab 30 Zentimeter Stammumfang geschützt sind. Das Baumschutzreglement gibt vor, wie Strassenbäume und Bäume auf Baustellen im öffentlichen Raum korrekt gepflanzt und geschützt werden. Das Reglement schützt Bäume vor Bauvorhaben im öffentlichen Raum sowie vor Bauvorhaben, die Auswirkungen auf öffentliche Grünflächen und Strassenbäume haben. Auf privatem Grund würde die Beseitigung eines Baumes ein Beseitigungsgesuch erfordern, das bei der Stadt einzureichen wäre. Auch bei Baubewilligungsverfahren müssten Gesuche beantragt und Gutachten eingeholt werden.

 Es ist wichtig, dass die Stadtentwicklung zukunftsfähig vorangeht und wertvoller Naturbestand geschützt und gepflegt wird, weshalb wir es als zentral ansehen, dass von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit Experten ein verbindliches Baumschutzreglement für die Stadt Solothurn ausgearbeitet wird.