Interpellation«Gewerblich genutzter Wohnraum und Business Apartments in Solothurn»
Interpellation SP-Fraktion Solothurn, 28.04.2026
Erstunterzeichnerin: Fiona Utzinger
Gewerblich genutzter Wohnraum und Business Apartments in Solothurn
Begründung:
Die Debatte um Wohnraumknappheit hat in den letzten Jahren in Schweizer Städten stark an Fahrt gewonnen. In Gebieten mit Mangel an bezahlbarem Wohnraum verschärft die vermehrte Nutzung von Airbnb und ähnlichen Anbieterplattformen die Situation. Wohnungen, die Private an Tourist:innen vermieten, werden dem regulären Mietmarkt entzogen, um als renditestarke Ferienunterkünfte (sog. Parahotellerie) betrieben zu werden. Hinzu kommen sogenannte Business Apartments (möblierte Wohnungen für Kurz- bis Mittelfristaufenthalte), welche das Angebot an regulärem, langfristigem Wohnraum zusätzlich reduzieren. Weniger der Bevölkerung zur Verfügung stehender Wohnraum bedeutet oft höhere Mieten.
Im Rahmen des aktuell im Bau stehenden Segetzpark entstehen an der Poststrasse 19 in Solothurn 45 Business Apartments. Gemäss ursprünglicher Baubewilligung wären Wohnungen vorgesehen gewesen. Dadurch wird dem „normalen“ Wohnungsmarkt eine beachtliche Fläche an Wohnraum an zentraler Lage in Solothurn entzogen.
Das Thema Wohnraumschutz ist in vielen Orten der Schweiz inzwischen sehr präsent, denn es fehlen Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt. Etliche Schweizer Städte haben Massnahmen ergriffen oder diskutieren über die Einführung solcher. Dazu gehören Begrenzungen der Vermietungstage (z.B. 90 Tage/Jahr in Luzern) oder das Untersagen/nicht Bewilligen von Airbnb-Wohnungen als gewerbliche Nutzung in bestimmten Quartieren (z.B. Bern und Genf).
Aus diesem Anlass bittet die Fraktion der SP Stadt Solothurn das Stadtpräsidium, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Wie gross ist die Anzahl der zu gewerblichen Zwecken vermieteten Wohnungen/Häusern in Solothurn und wo befinden sich diese schwerpunktmässig?
2. Wie haben sich die zu gewerblichen Zwecken vermieteten Wohnungen/Häuser in Solothurn in den letzten 10 Jahren entwickelt – anteilsmässig am Wohnraum sowie bei den Logiernächten im Vergleich zu jenen der Hotels?
3. Sind die durch das gewerbsmässige Vermieten von Wohnraum erzielten Einnahmen der Stadt Solothurn bekannt?
4. Kann die Stadt abschätzen, wie hohe Steuereinnahmen ihr aufgrund der geringeren Anzahl an ständiger Wohnbevölkerung entgehen?
5. Sind der Stadt negative Rückmeldungen in Zusammenhang mit gewerblich genutztem Wohnraum bekannt (z.B. das Nichteinhalten der Ruhezeiten)?
6. Wie und wo ist in Solothurn das Betreiben von gewerblich genutztem Wohnraum möglich? Gibt es stadtspezifische Regelungen bezüglich der gewerblichen Nutzung von Wohnraum?
7. Verfügen alle auf einschlägigen Plattformen wie Airbnb oder Booking.com angebotenen Wohnungen in Solothurn über eine Betriebsbewilligung? Gibt es aus bewilligungstechnischer Sicht einen Unterschied zwischen Business Apartments und der Vermietung als Ferienunterkünfte?
8. Gibt es eine Vereinbarung mit einschlägigen Plattformen wie Airbnb bezüglich Ausrichtung der Kurtaxen?
9. Wie beurteilt die Stadt die Nachfrage nach Business Apartments (in Bezug auf die 45 geplanten Business Apartments an der Poststrasse 19)?
10. Welche Möglichkeiten nimmt die Stadt wahr, um die Entwicklung des gewerblich genutzten Wohnraums zu kontrollieren und darauf Einfluss zu nehmen?
Unterschriften: