Überprüfung Wirksamkeit Tempo 30 Zonen nach Umsetzung
Interpellation SP Stadt Solothurn
Erstunterzeichnende Corinne Widmer
Gemeinderat vom 23. April 2024
Überprüfung Wirksamkeit Tempo 30 Zonen nach Umsetzung
- Wie häufig wurden und werden in den Tempo-30-Zonen Geschwindigkeitskontrollen gemacht? Wie viele Nachkontrollen wurden seit der Umsetzung gesamthaft bereits realisiert? Gibt es eine Übersicht dieser Kontrollen (Jahr, Zone, Datum, Ergebnisse)?
- Im Perimeter, wo noch keine Nachkontrollen stattfanden: wann sind diese geplant und in welcher Häufigkeit?
- Wo schon Nachkontrollen realisiert wurden
- welche Ergebnisse zeigten sich?
- welche Massnahmen wurden ergriffen bzw. welche baulichen Elemente wurden umgesetzt, in welcher Zone?
- Es gibt neben siedlungsorientierten auch verkehrsorientierte Tempo-30-Zonen in Solothurn. Wird die Nachkontrolle auf diesen Strassen besonders engmaschig verfolgt und umgesetzt?
- Wird der Nachkontrolle von Tempo-30-Zonen um Schulhäuser/Kindergärten ein besonderes Augenmerk geschenkt?
- Sind die Tempo-30-Markierungen in allen Zonen wiederholt auf der gesamten Länge angebracht?
- Wurden neben den fachlichen Gutachten vor der Umsetzung auch Mitwirkungen für die Bevölkerung nach der Umsetzung durchgeführt? Wenn nein, warum nicht?
- Gab oder gibt es Sensibilisierungskampagnen in den Tempo-30-Zonen?
- Die Übergänge vom übrigen Strassennetz in eine Zone müssen deutlich erkennbar sein. Was ist die Herausforderung, wenn eine Tempo-30-Zone dort beginnt, wo die Strassenkategorie ändert?
z.B. Langendorfstrasse: Übergang von Sammelstrasse (grün) zu Erschliessungsstrasse (gelb)
Sammelstrassen und Erschliessungsstrassen haben ein unterschiedliches Regime - Können wir ausschliessen, dass in Solothurn Tempo-30-Zonen gemäss Art. 13 der Lärmschutzverordnung (LSV) einem Lärmschutzprojekt unterzogen werden müssten? Wurden in den bereits umgesetzten Tempo-30-Zonen entsprechende Messungen gemacht? (Wirksamkeit der Tempo-30-Zonen in Bezug auf Lärm).
Ausgangslage
Verkehrssicherheit, Aufenthalts- und Wohnqualität können mit Tempo-30-Zonen verbessert werden. Zudem sind sie ein Instrument für die Senkung von Abgas- und Lärm-Emissionen. Der Gemeinderat von Solothurn hat sich sukzessive für die Umsetzung von Tempo-30-Zonen ausgesprochen. Weitere sind hängig. Das Stadtbauamt definierte am 26. Oktober 2011 (im Rahmen des Antrages Tempo-30-Zone Weststadt):
Mit der Einführung von Tempo-30-Zonen werden folgende Ziele angestrebt:
- Anpassung der Geschwindigkeit an die Quartiersituation und Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden.
- Attraktivitätssteigerung des Strassenraumes und Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch Verbesserung der Koexistenz der verschiedenen Verkehrsgruppen.
- Steigerung der Lebens- und Wohnqualität in den Quartieren.
Auf dem Stadtgebiet von Solothurn wurden die Tempo-30-Zonen mehrheitlich mit minimalen baulichen Massnahmen umgesetzt, auch auf verkehrsorientierten Strassen. In der Regel wurden umgesetzt: Torelemente zu Beginn der Zone, Markierung, versetzte Parkierung. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, dass die Erreichung der definierten Ziele nach der Umsetzung überprüft wird.
Verkehrstechnische und gestalterische Massnahmen für Tempo 30 Zonen
Auffällige Tore sollen den Übergang von Tempo 50 km/h zu Tempo 30 km/h hervorheben. Einheitlich Rechtsvortritt, wechselseitige Parkfelder sowie besondere Markierungen sollen den Charakter des Tempo-30-Regimes unmissverständlich verdeutlichen. Bauliche Elemente zur Verkehrsberuhigung gemäss VSS-Norm und/oder andere Massnahmen sollen nur dann eingesetzt werden, wenn Unfallschwerpunkte vorhanden sind oder die gefahrenen Geschwindig-keiten deutlich über den signalisierten liegen.
Mitwirkung
Für die individuelle Ausgestaltung (Bepflanzung, Pflasterungen etc.) des siedlungsorientierten Strassennetzes kann eine Mitarbeit der Bevölkerung sehr sinnvoll sein. (Die Wahl der verkehrstechnischen Elemente soll dabei nicht zur Diskussion stehen).
Öffentlichkeitsarbeit
Die Gestaltung des Strassenraumes und die signalisierte Geschwindigkeit sind für das Verkehrsverhalten innerorts entscheidend. Diese Faktoren wirken umso stärker, je besser die Bevölkerung den Nutzen von Tempo-30-Regelungen kennt und bereit ist, sich entsprechend zu verhalten. Erfahrungen zeigen, dass begleitende Sensibilisierungskampagnen sowie Geschwindigkeitsüberwachungen für den Erfolg von Temporeduktionen innerorts bedeutsam sind.
Empfohlene begleitende Massnahmen sind:
• mehrmonatige und später wiederholte Informations- und Sensibilisierungskampagne
• vermehrte, sichtbare Geschwindigkeitskontrollen mit nachträglicher Information über die Anzahl der nicht zu schnell fahrenden Motorfahrzeuglenkenden
Corinne Widmer