Motion: Neue Verkehrsregeln für Velofahrer*innen auf dem Stadtgebiet

Erstunterzeichner: Matthias Anderegg

Das Stadtpräsidium wird beauftragt, die nötigen Schritte in die Wege zu leiten um auf dem ganzen Stadtgebiet sämtliche Möglichkeiten zu prüfen um die neuen Verkehrsregeln für Velofahrerinnen und Velofahrer umzusetzen, bzw. zu signalisieren.

Begründung:

Seit dem 1.1.2021 gelten neue Verkehrsregeln. Ein Teil davon gilt insbesondere für Velos und Mofas.

Rechts abbiegen bei Rot und Kinder auf dem Trottoir

Wer mit dem Velo oder Mofa unterwegs ist, darf neu an Ampeln bei Rot rechts abbiegen, sofern dies entsprechend signalisiert ist. Dabei muss auf Fussgängerinnen und Fussgänger sowie den Querverkehr geachtet werden, denn diese haben Vortritt. Wenn bei einer Ampel nichts signalisiert ist, gilt Rot auch für Velos und Mofas weiterhin. Neu ist auch, dass Kinder bis 12 Jahre mit dem Velo auf dem Trottoir fahren dürfen, wenn kein Veloweg oder Velostreifen vorhanden ist.

Kein Rechtsvortritt auf Fahrradstreifen

In Tempo-30-Zonen können neu sogenannte Fahrradstrassen eingerichtet werden. Velos oder andere Fahrzeuge, die darauf verkehren, haben gegenüber einmündenden Strasse Vortritt, das heisst: Der Bisher geltende Rechtsvortritt in Tempo-30-Zonen gilt auf den Fahrradstrassen nicht. Entsprechen ist auf den einmündenden Strassen „Stop“ oder „Kein Vortritt“ signalisiert. Auf dem Boden können gelbe Velopiktogramme eine Fahrradstrasse kennzeichnen, müssen aber nicht. Fussgänger dürfen die Strasse in einer Tempo-30-Zone weiterhin überall queren, wenn es keine Fussgängerstreifen gibt. Sie haben jedoch kein Vortritt.